![]() |
||
|
Geiger BIO-Weinbau ![]() |
PhilosophieSeit über 25 Jahren bewirtschaften wir unsere Reben biologisch. Seit 1985 sind wir offiziell als kontrollierter BIO-Knospe-Betrieb anerkannt. Wir haben noch nie Insektizide oder Herbizide eingesetzt. Die in unserer Gegend üblichen europäischen Traubensorten sind gegen Pilzkrankheiten wie echter und falscher Mehltau sehr anfällig. Im konventionellen und im IP-Weinbau werden synthetische und chemische Pflanzenschutzmittel eingesetzt. Im biologischen Anbau sind nur sehr wenige, auf natürlichen Substanzen basierende Spritzmittel mit begrenzter Wirkung zugelassen. Wir versuchen, die Widerstandskraft der Reben zu stärken durch gesundes Bodenleben und eine minimale Düngung mit natürlichem organischen Material. Zudem setzen wir die biodynamischen Präparate nach Rudolf Steiner ein. In unseren Reben blühen die verschiedensten Blumen, während in konventionellen Rebparzellen das Gras nach der Herbiziddusche verdorrt! Dieses Gift wollen wir nicht im Boden haben, denn eine gesunde Erde liefert die Basis für gesunde Trauben. Trotz all dieser Massnahmen muss im BIO-Weinbau je nach den Launen der Natur mit Ernteausfällen gerechnet werden. Um Ihnen Weine aus ungespritzten Trauben anbieten zu können und um für uns das Ausfallrisiko etwas zu mindern, bemühen wir uns seit langem, möglichst resistente Trauben zu pflanzen. Zuerst verhinderte dies die sehr restriktive Landwirtschaftspolitik. 1988 durften wir erstmals pilzwiderstandsfähige Traubensorten pflanzen. Damit machen wir beste Erfahrungen, haben wir doch diese Reben noch nie gespritzt und immer qualitativ deutlich über dem regionalen Durchschnitt liegende Trauben geerntet. Zu diesen Resultaten trugen sicher der gesunde Boden, der weitgehende Düngeverzicht und die rigorose Mengenbegrenzung bei. Gesunde Trauben können von den Reben nur in begrenzten Mengen und auf einem intakten Boden erzeugt werden. Die Qualität des Weines wird durch die Pflege des Bodens bestimmt. Unsere Ernten liegen im Durchschnitt bei rund einem Drittel der von den staatlichen Stellen erlaubten Mengen. |
|

